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Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten


Kurzinformationen

Neben den verschieden gesetzlich geregelten Möglichkeiten des automatischen Erwerbes der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Abstammung von einem deutschen Elternteil), ist für ausländische Staatsangehörige auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung vorgesehen. Hierzu kann beim Asyl- und Ausländeramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein Einbürgerungsantrag gestellt werden, welcher individuell nach unterschiedlichen Vorschriften geprüft wird.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Asyl- und Ausländeramt.

Ansprechpartnerin ist Frau Robel unter der Telefonnummer 03573 870-3173.


Beschreibung

weitere Aufgaben

  • Nachweis über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel bei Erwerb einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit)

Rechtsgrundlagen