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Bau- und Ordnungsamt

Lagerfeuer, beantragen


Kurzinformationen

Voraussetzungen

  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  • bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
  • Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
  • Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
  • Genaue Ortsangabe
  • Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
  • Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Fristen

14 Tage


Gebühren

Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR)


Ansprechpartner

Frau Kara
Zimmer 203
Markt 24
Telefon (035434) 600 50
Telefax (035434) 600 60


Formulare


Merkblätter

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