Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
KALENDER
 

Nächste Veranstaltungen:

06.04.2024 - Uhr

 

14.04.2024 - Uhr

 

22.04.2024 - Uhr

 
 
 
PARTNER
 
Europäischer Parkverbund Lausitz
TV LSL
Zweckverband-LSLB
LK-OSL
Naturpark Niederlausitzer Landrücken

 

 
 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bauleitplanung


Kurzinformationen

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen: Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5–7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8–10 BauGB). Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig (kommunale Selbstverwaltung).


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Forkert
Telefon (03541) 870-5227

Frau Volkmann
Telefon (03541) 870-5224