Feilbieten von Waren


Kurzinformationen

Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.


Rechtsgrundlagen

§ 55a Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.


Fristen

1 Woche


Gebühren

Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR