Gaststättenerlaubnis, Unterrichtungsnachweis


Kurzinformationen

Für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist ein Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (IHK) über lebensmittelrechtliche Kenntnisse erforderlich. Von der Gaststättenunterrichtung befreit sind Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gastronomie oder im Lebensmittel-Handwerk verfügen, wie Köche, Restaurant- bzw. Hotelfachleute, Fachgehilfen im Gastgewerbe oder "Lebensmittel-Handwerker" (Bäcker, Metzger, Konditor etc.). Auskünfte über die Möglichkeit der Befreiung aufgrund einer anderen abgeschlossenen gastronomischen Berufsausbildung erhalten Sie bei der IHK.


Beschreibung

der Lehrgang 'Sachkundenachweis Gaststättenunterrichtung' beinhaltet:


Rechtsgrundlagen


Gebühren

ca. 38 EUR