Bau- und Ordnungsamt

Kinderreisepass, Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten


Kurzinformationen

Zur Antragstellung sind die Reisepässe bzw. Personalausweise der Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Unterschriften müssen mit denen der vorgelegten Ausweispapiere übereinstimmen. Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteiles erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft nachzuweisen. Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestallungskunde ist itzubringen.


Beschreibung

Wozu wird die Zustimmung erklärt?


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 60