Finanzverwaltung

Hundesteuer, abmelden


Kurzinformationen

Eine Abmeldung des Hundes bei der bisher zuständigen Behörde muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und ist in folgenden Fällen notwendig:

Ebenfalls muss bei einer Abmeldung die Hundesteuermarke zurückgegeben werden. Wie die Anmeldung kann auch die Abmeldung des Hundes in vielen Fällen schriftlich, bei manchen Gemeinden auch telefonisch und online vorgenommen werden. Allerdings sind bei der telefonischen und der Online-Abmeldung die Hundemarke und, falls vorhanden, auch die mit der Abmeldung verbundenen Bescheinigungen schriftlich nachzureichen.


Beschreibung

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Eingehens durch den Hundehalter nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des auf die Abmeldung folgenden Kalendermonats.

Endet die Hundehaltung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.

Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben. Die steuerliche Abmeldung der Hundehaltung erfolgt nur unter Vorlage des Personalausweises durch den Hundehalter oder dessen Ehegatten. Melden Personen die Hundehaltung für einen anderen Haushalt ab, so ist eine Vollmacht des Hundehalters unter Vorlage des Personalausweises der meldenden Person zu übergeben. Abmeldende Personen müssen geschäftsfähig sein.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Liesk
Zimmer 103
Telefon (035434) 600 43
Telefax (035434) 600 60


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).