Löschwasserentnahmestelle


Kurzinformationen

Hinsichtlich der Löschwasserentnahmemöglichkeiten wird unterschieden zwischen


Beschreibung

Als zentrale Löschwasserversorgung wird die Löschwasserentnahme aus dem Trinkwasserrohrnetz bezeichnet. In einem Ringleitungssystem: Q(l/min) = Leitungsdurchmesser(mm) x 10
In einem Verästelungssystem: Q(l/min) = Leitungsdurchmesser(mm) x 6

Zur Löschwasserentnahme aus dem Trinkwassernetz dienen Hydranten. Unterflurhydranten können problemlos im öffentlichen Verkehrsraum untergebracht werden. Überflurhydranten sind leicht auffindbar (Schnee), das Zuparken ist ausgeschlossen und die Inbetriebnahme ist schneller möglich.

In öffentlichen Wasserversorgungsanlagen werden ausschließlich Unterflurhydranten der Nennweite DN 80 (dafür haben die Feuerwehren passende Stand-rohre) und Überflurhydranten der Nennweiten DN 80 und DN 100 eingebaut. Im industriellen Bereich kommen auch Überflurhydranten (mit Fallmantel) der Nennweite DN 150 zum Einsatz.

Folgende Prüfungen sollen in einem Turnus von etwa zwei Jahren erfolgen: Prüfungen an Überflurhydranten:

Prüfungen an Unterflurhydranten:

Die unabhängige Löschwasserversorgung wird unterschieden in

  1. unerschöpfliche und
  2. erschöpfliche Wasserentnahmestellen.

Unerschöpfliche Löschwasserstellen sind natürliche offene Gewässer (z.B. Flüsse, Seen, Teiche und Bäche), künstliche offene Gewässer (z.B. Talsperren, Kanäle, Hafenbecken) und Löschwasserbrunnen (mindestens 400 l/min)(DIN 14 220). Anforderungen an Entnahmestellen:

Anforderungen an Löschwasserbrunnen:

Erschöpfliche Löschwasserstellen haben einen begrenzten Wasservorrat, der für Großbrände nicht ausreichend sein könnte. Hierzu zählen:

Im Extremfall kann eine Löschwasserentnahmestelle 300 Meter von einem Schutzobjekt entfernt liegen. Für den Einbau von Hydranten in geschlossenen Orten werden folgende Abstände empfohlen:


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Abt
Zimmer 105
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 17
Telefax (035434) 600 60