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KALENDER
 

Nächste Veranstaltungen:

17.06.2023 - 10:00 Uhr

 

25.06.2023 - 09:00 Uhr

 

30.06.2023 - 18:00 Uhr

 
 
 
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Passrechtliche Ermächtigungen


Kurzinformationen

Mit Ermächtigung der zuständigen Paßbehörde (Hauptwohnsitz) darf auch eine unzuständige Paßbehörde (z.B. Deutsche Vertretung im Ausland) tätig werden (z.B. einen Reisepass ausstellen). Die Ermächtigung ist unmittelbar (nicht über den Paßbewerber) bei der zuständigen Passbehörde einzuholen. Dies kann in Einzelfällen auch telefonisch erfolgen.


Ansprechpartner


Bau- und Ordnungsamt

Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 60
E-Mail