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Genehmigung zum Befahren gesperrter / öffentlicher Straßen


Kurzinformationen

Eine Ausnahmegenehmigung ist nur in besonders dringenden Fällen zu erteilen. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch eine Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden; sie ist erforderlichenfalls durch Auflagen und Bedingungen zu gewährleisten.


Sie können den Antrag direkt an Ihrem PC ausfüllen.


Beschreibung

Wenn die Verkehrsbeschränkung nur auf gemeindliche Straßen innerhalb eines Gemeindegebietes besteht, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Wenn die Verkehrsbeschränkung auf Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen oder für Straßen im gesamten Landkreisgebiet besteht, ist die jeweilige Kreisstadt/kreisfreie Stadt zuständig.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Nachweise aus denen die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung ersichtlich ist
  • gegebenenfalls Gestattung des Straßen-/Wegeeigentümers


Online-Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 der Straßenverkehrs-Ordnung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).