Finanzverwaltung

Hundesteuerersatzmarke


Kurzinformationen

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.


Beschreibung

Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Personalausweis


Gebühren

5,- Euro


Ansprechpartner

Frau Liesk
Zimmer 103
Telefon (035434) 600 43
Telefax (035434) 600 60