Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Ziervögelhaltung


Kurzinformationen

 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bearbeitet nur die Psittacidenzucht und den Handel mit diesen Tieren (Psittaciden = Sittiche und Papageien).

 

Ausgehend von § 17 g des Tierseuchengesetzes bedarf das Aufziehen von Nachkommen und der Handel mit Psittaciden einer Erlaubnis des für den Ort der Tätigkeit zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-amtes (VLÜA). Diese wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn

 

Bei der Beurteilung der Sachkunde und der Räumlichkeiten bewertet das VLÜA auch die Einhaltung tierschutz-relevanter Gesichtspunkte.

Wird die Erlaubnis erteilt, so ist vom Verantwortlichen die Einhaltung der Bestimmungen der Psittakoseverordnung erforderlich. Diese regelt unter anderem, dass

 

Hinweis

 

Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) die zuständige Behörde für den Vollzug der CITES umsetzenden EG-rechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften zur Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Somit wenden Sie Sich mit Fragen und Mitteilungen zu Erwerb, Haltung und Zucht geschützter Vogelarten an diese Behörde, zu erreichen unter dem Link http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.98621.de

 


Ansprechpartner

Frau Schuster
Telefon (03573) 870-4421