Rettungsdienst


Beschreibung

Der ... Notruf 1 1 2 ... der Feuerwehr und des Rettungswesens

Bitte beim Anruf die folgenden Informationen in jedem Fall ansprechen:

Die Feuerwehrleitstelle muss erkennen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.


Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG)