Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
KALENDER
 

Nächste Veranstaltungen:

22.04.2024 - Uhr

 

30.04.2024 - Uhr

 

04.05.2024 - Uhr

 
 
 
PARTNER
 
Europäischer Parkverbund Lausitz
TV LSL
Zweckverband-LSLB
LK-OSL
Naturpark Niederlausitzer Landrücken

 

 
 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz - Technische Bauaufsicht

Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Abbruchgenehmigung


Kurzinformationen

Der Abbruch einer baulichen Anlage ist nicht mehr genehmigungspflichtig, in bestimmten Fällen besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Eine Anzeigepflicht besteht nicht,

  • wenn die Errichtung der Anlage nach § 55 BbgBO genehmigungsfrei ist
  • bei Gebäuden mit nicht mehr als 500 m³ umbautem Raum und Wohngebäuden mit nicht mehr als 1.000 m³ umbautem Raum
  • für ortsfeste Behälter mit nicht mehr als 300 m³ Inhalt (ausgenommen Behälter zur Lagerung wassergefährdender Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes).

Beschreibung

Die vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen - Abbruch - ist genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig.
Die teilweise Beseitigung von baulichen Anlagen stellt keinen Abbruch dar, sondern eine bauliche Änderung. In diesem Fall muss ein Änderungsantrag bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Der Abbruch von Baudenkmälern und baulichen Anlagen, die unter Verwendung gesundheitsgefährdender Baustoffe errichtet wurden, ist immer anzeigepflichtig. Bauvorlagen sind gemäß § 19 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bauanzeige
  • Bauvorlagen

Ansprechpartner

Herr Kilian
Telefon (03541) 870-5441

Frau Rapkow
Telefon (03541) 870-5462

Frau Radke
Telefon (03541) 870-5451

Urszula Dullin
Telefon (03541) 870-5460

Frau Wagenschwanz
Telefon (03541) 870-5450