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Melderegister, Übermittlungssperre

Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.

Beschreibung

Widersprochen wird gegen

  1. Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
  2. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
  3. Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
  4. Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
  5. Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet
Rechtsgrundlagen

§§ 30 und 33 Brandenburgisches Meldegesetz

Notwendige Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

Kosten

keine

Ansprechpartner

Bau- und Ordnungsamt
Frau Blum
103
Marktstraße 1

Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 60