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Reisepass, Verlust
Kurzinformationen
Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Bau- und Ordnungsamt
Frau Blum
103
Marktstraße 1
(035434) 600 54
(035434) 600 60
103
Marktstraße 1

