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Reisepass, Verlust

Kurzinformationen

Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Bau- und Ordnungsamt
Frau Blum
103
Marktstraße 1

Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 60