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Ausnahmegenehmigung von der Helmtragepflicht
Kurzinformationen
Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Sie können den Antrag direkt an Ihrem PC ausfüllen.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 5 b Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung - StVO)
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Ärztliche Bescheinigung
Formulare
Ausnahmegenehmigung Helmtragepflicht - Sicherheitsgurt