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Einzugsermächtigung

Beschreibung

Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.

Ansprechpartner

Finanzverwaltung
Frau Schmidt, Frau Liesk
Zimmer 103
Telefon (035434) 600 43
Telefax (035434) 600 60
E-Mail
Formulare
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