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Niedrigwassersituation: Allgemeinverfügung ausgeweitet

20.08.2020

Niedrigwassersituation: Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus Flüssen und Seen für Teileinzugsgebiet Mittlere Spree auf 24-Stunden-Verbot ausgeweitet  

 

Seit Dienstag, 18. August 2020, ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree komplett untersagt. Das 24-Stunden-Verbot der Wasserentnahme betrifft nun das Gebiet des gesamten Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Teileinzugsgebiete Mittlere Spree und Schwarze Elster) und gilt bis auf Widerruf. 

 

Die Wasserhaushaltsituation hat sich insgesamt weiter verschärft. Sowohl die Spree als auch die Schwarze Elster führen derzeit ein extremes Niedrigwasser. Das Volumendefizit in den Speichern (Speicherbecken/Talsperren), welche kontinuierlich Wasser in das Spreegebiet abgeben, ist in letzten 2 Monaten weitergewachsen. Aktuell kann die Spree, im Zulauf zur Talsperre Spremberg, nur noch in sehr geringem Maße durch die sächsischen Speicher gestützt werden. In der Talsperre Spremberg stehen zudem nur noch 8 % (< 1 Mio. m³) des Betriebsraums zur Verfügung. Auch flächendeckender Niederschlag wäre nicht ausreichend, um das aufgelaufene Niederschlagsdefizit von fast 400 Millimeter (circa 75 Prozent des Jahresniederschlages) im gesamten Einzugsgebiet kurzfristig auszugleichen.

 

Alle Eigentümer oberirdischer Gewässer sowie Eigentümer- und Anlieger der an oberirdische Gewässer grenzenden Grundstücke müssen das Mögliche tun, um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern. Der Landkreis OSL appelliert dringend an die Bürger und Bürgerinnen, das Entnahmeverbot einzuhalten sowie in der aktuellen Situation auch mit Wasserentnahmen aus dem Grundwasser und dem Trinkwassernetz sparsam und verantwortungsvoll umzugehen.

 

Aktuelle Durchflüsse für die mit Pegeln ausgestatteten Fließgewässern (z.B. Pegel Leibsch UP, Pegel Biehlen 1, Pegel Ortrand) können auf der Internetseite des Landes Brandenburg abgefragt werden.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung ist in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (https://www.osl-online.de/amtsblatt/index.php?ebene=496) erfolgt. Der vollständige Text mit Begründung und Kartenmaterial ist einsehbar auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Verwaltung & Kreistag“ > „Bekanntmachungen und Richtlinien“.

 

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

 

 

Marlen Weser

Marketing/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

Tel: 03573-870-1011

www.osl-online.de