Bekanntmachung Landkreis Oberspreewald-Lausitz
25.08.2026
Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree (Geschäftszeichen: 70.2.15-70.18-0565/26)
der Landrat des Landkreises Oberspreewald–Lausitz hat im Amtsblatt des LK OSL vom 25.08.2026 Nr. 22/2026 o. g. Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit welcher ab dem 26.08.2026 die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) komplett untersagt wird.
https://www.osl-online.de/amtsblatt/index.php?ebene=496#gazette_89822_noScroll
Weitere Informationen:
Amt Altdöbern