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Schulanmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/21

Schulanmeldung der Schulanfänger der Stadt Welzow und

der Gemeinde Neupetershain für das Schuljahr 2020/2021

 

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind für das Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig.

 

Kinder, die zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern (Sorgeberechtigte) vorzeitig eingeschult werden, wenn sie schulreif sind.

 

Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt für die Kinder aus der Stadt Welzow und der Gemeinde Neupetershain in der Grundschule Welzow „Johann Wolfgang von Goethe“,  Jahnstraße 24, Welzow.

 

Vorzulegen sind: Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über Sorgeberechtigung, sowie die Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung und ggf. der kompensatorischen Sprachförderung.

 

Eltern, deren Kinder keine Tageseinrichtung besuchen und von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, können einen entsprechenden Befreiungsnachweis von der Sprachfeststellung nur in der Form vorlegen, dass sie

 

  • im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder
  • im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden vorlegen.

 

Anmeldetage:

 

Montag,    17. Februar 2020  von 08:00 bis 17:00 Uhr

 

Dienstag,  18. Februar 2020  von 08:00 bis 17:00 Uhr

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Telefon: 20369). So können Wartezeiten vermieden werden.

 

Information: Besuchen Sie auch unseren Tag der offenen Tür

 
Amt Altdöbern