Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen im Bereich Bildung, Jugend und Sport

05.05.2020

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium der Finanzen (MdF) haben sich mit einer Richtlinie auf einen Rettungsschirm für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenz-gefährdenden Notlagen, die
durch die Coronakrise entstanden sind, verständigt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Mio. Euro für drei Monate zur Verfügung.

 

 

 
Amt Altdöbern