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Bürgerpreis 2020 - Vorschläge für ehrenamtlich Tätige im Amt Altdöbern einreichen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

 

erstmals im Jahre 2007 hatte das Amt Altdöbern ehrenamtliches Engagement gewürdigt und Personen geehrt, die sich freiwillig, selbstlos und unentgeltlich insbesondere für das Gemeinwohl in Ihren Gemeinden engagierten.

 

Wie in den vergangenen dreizehn Jahren wird auch in diesem Jahr der Bürgerpreis ausgelobt. Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine, Initiativen und Organisationen sind wieder aufgerufen, ihre Vorschläge entsprechend den Auswahlkriterien für die Ehrungen bis zum 30.08.2020, 12:00 Uhr im Büro des Amtsdirektors, Markstraße 1 in 03229 Altdöbern einzureichen.

Für die Einreichung eines Vorschlages kann das vorbereitete Formular verwendet werden. Der jeweilige Vorschlag ist kurz zu begründen. Eine Jury, bestehend aus den Mitgliedern des Amtsausschusses, wird die eingegangenen Vorschläge sichten, bewerten und die Auswahl treffen. Entsprechend § 1 Ziffer 4 der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch das Amt Altdöbern wird der Bürgerpreis an je einen Bürger aus jeder Gemeinde des Amtes Altdöbern verliehen. Die zu vergebenen Ehrenpreise sind mit einem Sachpreis verbunden und werden im Rahmen einer festlichen Veranstaltung, die am 27.10.2020 stattfinden wird, verliehen.

 

Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine, Initiativen und Organisationen werden hiermit gebeten, bis 30.08.2020, 12:00 Uhr Ihre Vorschläge entsprechend den folgenden Kriterien einzureichen:

  1. Die zur Ehrung vorgeschlagenen Personen sollen freiwillig, selbstlos, ohne direktes Eigeninteresse, unentgeltlich für das Gemeinwohl engagiert sein.
  2. Die Vielfalt der Betätigungsfelder und Formen ehrenamtlicher Arbeit werden bei der Preisentscheidung angemessen anerkannt.
  3. Die zur Ehrung vorgeschlagenen Personen sollten bereits drei Jahre ehrenamtlich tätig sein.
  4. Eigenvorschläge von Personen werden nicht akzeptiert.
  5. Ehrungen von Personen in zwei aufeinander folgenden Jahren sind nicht möglich.
  6. Die Vorschläge sind von den Einreichenden kurz zu begründen.

 

Frank Neubert

Amtsdirektor

 
Amt Altdöbern