Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern

17.08.2020

Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab Dienstag, 18. August 2020, ist nun auch die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree untersagt. Nun betrifft das 24-Stunden-Verbot der Wasserentnahme das Gebiet des gesamten Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Teileinzugsgebiet Mittlere Spree / Teileinzugsgebiet Schwarze Elster). Die Allgemeinverfügung ist im aktuellen Amtsblatt des Landkreises vom 17.08.2020 veröffentlicht (https://www.osl-online.de/amtsblatt/index.php?ebene=496#gazette_49867).

 

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

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untere Wasserbehörde

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