Beantragung von Überbrückungshilfe II

30.10.2020

Seit dem 21. Oktober kann die Überbrückungshilfe II beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt werden.

 

Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Die Überbrückungshilfe II unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

 

Die Überbrückungshilfe II kann für die Monate September bis Dezember 2020 beantragt werden. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I sind die Zugangsvoraussetzungen flexibler. Die Hilfen können grundsätzlich von Unternehmen aller Branchen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe im Haupterwerb beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten des Vorjahres:

 

  • 90% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70%
  • 60% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50% und ≤ 70%
  • 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30% und < 50%

 

Ein weitere wichtige Neuerung gegenüber der Überbrückungshilfe I ist, dass die Förderhöhe nicht länger an die Anzahl der Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens geknüpft ist. Somit kann jeder Antragsberechtigte die maximale Förderung in Höhe von insgesamt 200.000 Euro erhalten, sofern die vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da und möchten sicherstellen, dass auch Sie mit der Überbrückungshilfe II Ihren wirtschaftlichen Schaden, den die Corona-Pandemie verursacht hat, ein Stück weit kompensieren können.

 

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
Telefon: 0331 660-1694,

www.ilb.de

 

 
Amt Altdöbern