Waldverschmutzung durch Gartenabfälle

- der Landesbetrieb Forst Brandenburg informiert

 

 

 

Da es in jedem Frühjahr in unseren heimischen Wäldern verstärkt zur Ablagerung von Gartenabfällen im Wald kommt (Frühjahrsputz), soll an dieser Stelle auf die gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema hingewiesen werden:

 

In § 24 Waldgesetz des Landes Brandenburg – LWaldG vom 20. April 2004 (GVBl.I/04,(Nr.06)  S. 137) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 Nr. 33) - ist geregelt, was unter Waldverschmutzung zu verstehen ist. Hier heißt es in Abs. 1:

 

„Es ist verboten, Wälder dadurch zu verschmutzen, dass Abfälle wie gebrauchte Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Altautos und Klärschlamm oder Abwasser oder andere nicht zum Wald gehörende Gegenstände oder Stoffe im Wald abgelagert oder sonst zurückgelassen oder in diesen eingeleitet werden.“

 

Danach sind Gartenabfälle als „nicht zum Wald gehörende Stoffe“ einzustufen, welche dort nicht abzulagern sind.

 

Laut § 37, Abs. 1, Punkt 26 Landeswaldgesetz handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, welche nach § 37, Abs. 3 Landeswaldgesetz mit einer Geldbuße bis 20.000 € geahndet werden kann.

 

Die richtige Entsorgung des Mülls, der Gartenabfälle -  wie Laub, Baum- und Grasschnitt, erfolgt über die kommunalen Abfallverbände. Dafür zahlt jeder Bürger entsprechende Gebühren. Diese Entsorgungsmöglichkeiten sind in Brandenburg sehr gut organisiert und sollten unbedingt genutzt werden, weil der Wald sonst verschandelt wird und aus einem kleinen Haufen schnell ein großer wird.

Der Wald wird von vielen Menschen als Ort der Erholung und für die unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten genutzt. Durch Abfallhaufen wird das Naturerlebnis geschmälert und die Landschaftsästhetik gestört. Wohl jeder ärgert sich über Abfall- und Müllhaufen – der Wald ist schließlich keine Deponie.

 

Bei Feststellung einer Waldverschmutzung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Revierleiterinnen und Revierleiter und wenn notwendig, weisen sie ihre Mitmenschen darauf hin, den Wald nicht zu verschmutzen.

 

gez. Niepraschk

Oberforstrat

Leiter der Oberförsterei Calau

 
Amt Altdöbern