Neuregelung vereinfacht die Beschäftigung von Werkstudenten

12.10.2010

Aufgrund des steigenden Fachkräftemangels in der Region ist ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts für die Betriebe der Region nicht uninteressant.

 

Es wird angeregt, sich zu bemühen, Werkstudenten (auch externer Hochschulen und Akademien) an die Betriebe der Region vertraglich zu binden.

 

Derartige Beschäftigunsverhältnisse (insbesondere mit Berufsakademiestudenten) sind künftig sozialversicherungsfrei. Werkstudenten werden sozialversicherungsrechtlich nicht mehr den Auszubildenden gleichgestellt.

Die mit Werksstudenten geschlossenen Verträge bleiben arbeitsrechtlich unverändert. Auch der Lohnsteuerabzug bleibt bestehen.

 

Genaue Informationen erhalten Sie bei:

 

Dipl. Kaufmann
Holger Stroisch
-Steuerberater-
Freienhufener Str. 38
01983 Großräschen
Tel.: 0160/7635920
eMail:

 

und im folgenden Download.

 
Amt Altdöbern