Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln unter Verwendung von Luftfahrzeugen
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der Bedrohung der Vitalität der Kiefernbestände durch Schmetterlingsraupen der Forleule (Panolis flammea) wird eine aviochemische Behandlung von Waldflächen in den Gemarkungen Gollmitz, Rutzkau, Bronkow auf einer Fläche von 346,20 ha notwendig.
Ab dem 16.05.2018 ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen vorgesehen.
Dazu erteilte das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung per Bescheid (Lfz 004/2018) die Genehmigung zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels Karate Forst flüssig mit einer Aufwandmenge von 0,075 l /ha.
Am 05.04.2018 erfolgte die „Allgemeinverfügung des Landesbetriebes Forst Brandenburg als untere Forstbehörde zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen gegen Forstschädlinge (Kiefernspinner, Forleule, Nonne) gemäß § 19 Abs.3 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) und Sperren von Wald gemäß § 18 Abs. § LWaldG.
Mit diesem Schreiben bitte ich um die Unterrichtung der Öffentlichkeit.
Die Genehmigung des LELF, die Allgemeinverfügung sowie der Lageplan sind als Anlagen beigefügt.
Folgende Hinweise bzw. Verhaltensanforderungen sind zu beachten:
- Karate Forst flüssig ist ein aktuell zugelassenes Pflanzenschutzmittel gegen freifressende Schmetterlingsraupen.
- Die Beschilderung der zu behandelnden Waldfläche erfolgt unmittelbar vor der Applikationsmaßnahme.
- Es werden alle Waldwege mit Warnschildern gekennzeichnet.
- Das Betreten der Waldflächen innerhalb von 48 Stunden nach der Applikation ist untersagt.
- Das Sammeln von Wildfrüchten, Wildkräutern und Wildbeeren ist bis 21 Tage nach der Applikation des Pflanzenschutzmittels verboten.
- Die Lage und Ausdehnung des Behandlungsgebietes ist der beiliegenden Karte zu entnehmen.
Mi freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Olaf Niepraschk
Leiter der Oberförsterei Calau
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Oberförsterei Calau
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03205 Calau
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