Schulanmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Neupetershain

14.01.2021

Schulanmeldung der Schulanfänger der Stadt Welzow und der Gemeinde Neupetershain für das Schuljahr 2021/2022

 

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollenden, sind für das Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig.

 

Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern (Sorgeberechtigte) vorzeitig eingeschult werden, wenn sie schulreif sind.

 

Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt für die Kinder aus der Stadt Welzow und der Gemeinde Neupetershain in der Grundschule Welzow „Johann Wolfgang von Goethe“, Jahnstraße 24, Welzow.

 

Vorzulegen sind: Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über Sorgeberechtigung sowie die Teilnahmebescheinigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung und ggf. der kompensatorischen Sprach-
förderung.

 

Eltern, deren Kinder keine Tageseinrichtung besuchen und von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, können einen entsprechenden Befreiungsnachweis von der Sprachfeststellung nur in der Form vorlegen, dass sie

  • im Fall des Besuches einer Kindertagesstätte
    außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie
    des Betreuungsvertrages oder
  • im Fall der Teilnahme an einem sprach-
    therapeutischen Verfahren einen Nachweis
    durch den Logopäden vorlegen.

 

Anmeldetermine:         

Samstag,    20. Februar 2021  von 07:30 bis 16:00 Uhr

Samstag,    27. Februar 2021  von 07:30 bis 16:00 Uhr

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Telefon: 20369).

So können Wartezeiten vermieden werden.

 
Amt Altdöbern