Werden Sie Erhebungsbeauftragte/r für den Zensus 2022

27.10.2021

Im Jahr 2022 findet ab Mai bundesweit eine Zählung der Bevölkerung, der Gebäude und Wohnungen statt. Für die Befragungen von Haushalten und an Anschriften mit Sonderbereichen (Gemeinschaftsunterkünfte) im Rahmen des Zensus – auch bekannt als Volkszählung – suchen wir aktuell Personen, welche die Erhebungen vor Ort durchführen.

 

Was ist der Zensus?

Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Er ermittelt auch weitere Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft sowie zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland. Solche Informationensind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.

 

Erhebungsbeauftragte gesucht – Aufgaben und Rahmenbedingungen

Als Erhebungsbeauftragte/r werden Sie im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt. Dazu wird Ihnen ein Arbeitsbezirk mit ca. 150 zu befragenden Personen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nach Absprache zugeteilt. Für die Befragten besteht dabei Auskunftspflicht.Sie führen kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch. Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Auskunftspflichtigen an. Zum angekündigten Termin stellen Sie vor Ort Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern und übergeben anschließend die Zugangsdaten für den Onlinefragebogen.

Die Befragungen erfolgen im Zeitraum vom 16. Mai 2022 bis Ende Juli 2022. In der Zeiteinteilung sind Sie frei. Sie können bspw. auch nach Feierabend oder am Wochenende Interviews durchführen.

Ihr Engagement als Erhebungsbeauftragte/r ist ehrenamtlich. Sie erhalten daher eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Diese setzt sich zusammen aus:

  • einer Pauschale in Höhe von 300,00 EUR
  • einem Festbetrag in Höhe von 5,00 EUR je befragte Person bzw. 1,00 EUR je Person bei Antwortausfällen
  • für die Begehung einer Anschrift in Höhe von 3,00 EUR je begangene Anschrift
  • für die Befragung der Einrichtungsleitung an Anschriften mit Sonderbereichen in Höhe von 15 Euro je Gemeinschaftsunterkunft

 

Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen?

- zum Antritt der Tätigkeit volljährig sein

- per E-Mail und telefonisch (nach Möglichkeit mobil) erreichbar sein

- zeitlich flexibel, mobil, kontaktfreudig, vertrauenswürdig und selbstsicher sein

- zuverlässig, genau und verantwortungsbewusst arbeiten

- einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können

- über mindestens gute Deutschkenntnisse verfügen (Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil)

- Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schulung im Frühjahr 2022

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Sie möchten die Erhebungen durchführen und sich so aktiv am Zensus 2022 beteiligen? Dann freuen wir uns, wenn Sie sich als Erhebungsbeauftragte/r bei uns vormerken lassen.

Die Erhebungsstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz können Sie per E- Mail unter oder telefonisch 03573/870-1491 oder -1492 kontaktieren. Gern können Sie hierfür auch das Formular nutzen. Wir werden uns zur Kontaktaufnahme bei Ihnen melden.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de oder auf Twitter. Den Twitter-Kanal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder finden Sie unter dem Namen @zensus2022.

 

Borch, Leiterin der Erhebungsstelle Landkreis OSL

 

 
Amt Altdöbern