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Aktuelle Offenlagen Neupetershain 4/21

Bekanntmachung der Gemeinde Neupetershain

 

Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungplanes und Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neupetershain nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neupetershain hat am 16.09.2021 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Charlottenhof“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom September 2021 sowie die zugehörige Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Änderung soll die Voraussetzungen schaffen, die Nutzung solarer Strahlungsenergie innerhalb des Änderungsbereiches zu ermöglichen.

 

Plangebiet

Das Plangebiet betrifft eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche an der Bahnstrecke Cottbus-Dresden zwischen Neupetershain und Lindchen. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neupetershain sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) i. d. F. September 2021 und die nachfolgend aufgeführten, bereits vorliegenden sowie nach Einschätzung der Gemeinde Neupetershain wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf jederzeit bei der Verwaltung (Postanschrift s. „Auslegungsort“; auch per E-Mail an ) oder während der Auslegungszeiten am Auslegungsort (auch zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Neupetershain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

 

Auslegungsort

In der Amtsverwaltung des Amtes Altdöbern, Bau- und Ordnungsamt, Markt 24 in 03229 Altdöbern.

 

Auslegungszeitraum

vom 08.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021

 

Auslegungszeiten

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr  
Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr  
Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr  
Donnerstag von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr   sowie
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr  

 

Hinweis zu Arten umweltbezogener Informationen

 

- Ausgelegte umweltbezogene Informationen

Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden die nachfolgend aufgezählten wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen öffentlich ausgelegt.

 

- Umweltbericht

Im Umweltbericht sind, der Planungsebene entsprechend, die gesetzlichen Grundlagen zusammengefasst sowie auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen die Ausgangslage hinsichtlich der einzelnen Schutzgüter beschrieben und bewertet. Ferner sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im Umweltbericht die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet.

        

- Fachbeiträge, Gutachten und sonstige Untersuchungen mit folgenden Inhalten

     LUTRA Büro für Umweltplanung: „Studie zur Bewertung der Schutzgüter sowie zum Eingriff / Ausgleich zum B-Plan ‚Solarpark Charlottenhof‘“

  • Bestandserfassung und Bewertung des Zustands der Schutzgüter Mensch, Pflanzen / Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Kultur- / Sachgüter
  • Ermittlung der entstehenden Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter
  • Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich erheblich betroffener Schutzgüter (Boden, Landschaftsbild)

     LUTRA Büro für Umweltplanung: „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan ‚Solarpark Charlottenhof‘“

  • Potenzialabschätzung vorkommender Arten
  • Bestandserfassung Brutvögel und Reptilien
  • Aussagen zu geschützten / bedrohten Pflanzen

           

- Stellungnahmen mit folgenden Inhalten

     Landkreis OSL

  • Potenzielles Vorhandensein unentdeckter Bodendenkmale
  • Kampfmittel- und Altlastenauskunft
  • Hinweis auf Landschaftsplan
  • betroffener Grundwasserkörper
  • Betroffenheit von wasserrechtlichen Schutzgebieten
  • Betroffenheit von Oberflächengewässern

     Landesamt für Umwelt (Stellungnahme zum gleichnamigen Bebauungsplan)

  • Immissionsschutzrechtliche Betroffenheit angrenzender Bereiche
  • Zustand und Entwicklungsziele von Oberflächengewässern
  • Wasserwirtschaft: FNP Verweis auf BP
  • Naturschutz:

     BLDAM

  • Nicht-Betroffenheit von Bodendenkmalen

     LMBV

  • Momentaner und prognostizierter Grundwasserstand

     Landesbetrieb Forst

  • Nicht-Betroffenheit von Wald

     LEAG (Stellungnahme zum gleichnamigen Bebauungsplan)

  • Geologie und Bodenbeschaffenheit
  • Momentaner und prognostizierter Grundwasserstand

Es liegen keine weiteren umweltbezogenen Informationen vor.

 

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.


07.09.2021


gez. Frank Neubert

Amtsdirektor

 

 

Anlagen:

13.07.2021 Uebersicht_DTK--135x135mm

NPH_FNP_AE_SP_Charlottenhof-E-Sep21-BEGR

NPH_FNP_AE_SP_Charlottenhof-E-Sep21-PLNZ

Stn-03-LkOsl

Stn-04-1-LfuWasWir-Anl

Stn-04-2-LfuImmSch

Stn-05-Bldam

Stn-08-Lmbv

Stn-09-Forst

Stn-22-Leag

A&E-Solarpark-Charlottenhof_06.10.2021