Aktuelle Offenlagen Altdöbern 1/21
Bekanntmachung der Gemeinde Altdöbern
Beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altdöbern und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Teilbereich „Photovoltaikanlage Pritzen Busplatz“
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 mit Beschluss Nr. 11/02/2020 im Einvernehmen mit dem Verbandsmitglied Altdöbern die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Photovoltaikanlage Pritzen Busplatz“ in der Gemeinde Altdöbern beschlossen.
Da dieser dem Entwicklungsgebot nicht entsprechen wird, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Altdöbern in öffentlicher Sitzung am 22.09.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Altdöbern im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern und im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und die Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 225, Flur 4 der Gemarkung Pritzen. Auf dem Plangebiet, das südöstlich der Ortschaft Pritzen liegt und eine Gesamtgröße von ca. 2,24 ha hat, soll eine Photovoltaikanlage errichtet und betrieben werden. Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das folgende Planungsziel angestrebt: Darstellung einer Sonderbaufläche „Gebiet für die Nutzung von erneuerbaren Energien“ nach § 11 BauNVO.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes „Photovoltaikanlage Pritzen Busplatz“ ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 15.11.2021 bis zum 15.12.2021
in der
Amtsverwaltung des Amtes Altdöbern,
Bau- und Ordnungsamt,
Markt 24 in 03229 Altdöbern
Auslegungszeiten
Montag von | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr | |
Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr | |
Mittwoch von | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr | |
Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr | sowie |
Freitag von | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.
Während des Auslegungszeitraums können zu dem ausgelegten Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen bei der Verwaltung per Post, per E-Mail () oder innerhalb der Auslegungszeiten am Auslegungsort schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Altdöbern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
07.10.2021
gez. Frank Neubert
Amtsdirektor
Anlagen:
09.11.2021 13.3842_Pz_VE_FNP_211108_end-k
09.11.2021 133842_Begr_VE_FNP_211108_inkl. AN_end-k