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Aktuelle Offenlagen Neupetershain 2/22

Bekanntmachung der Gemeinde Neupetershain

Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Wohnen an der Goethestraße“ nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neupetershain hat am 18.02.2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen an der Goethestraße“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen an der Goethestraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.

Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird

  • von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • vom Umweltbericht nach § 2a BauGB,
  • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
  • sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  • § 4c BauGB zur Überwachung (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

  

In der Sitzung vom 16.09.2021 hat die Gemeindevertretung die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentliche Auslegung erfolgte vom 08.10.2022 bis zum 08.11.2022. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.

Die aus der Beteiligung eingegangen zweckdienlichen Hinweise wurden bewertet und die Begründung entsprechend überarbeitet. Der Bebauungsplan mit Begründung wird erneut der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben.

 

Plangebiet

Das Plangebiet betrifft eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche in der Goethestraße in Neupetershain.

Die Lage des Plangebietes ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung i. d. F. März 2022 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf jederzeit bei der Verwaltung (Postanschrift s. „Auslegungsort“; auch per E-Mail an ) oder während der Auslegungszeiten am Auslegungsort (auch zur Niederschrift) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Neupetershain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

 

Auslegungszeitraum

vom 11.04.2022 bis einschließlich 11.05.2022

 

 

Auslegungszeiten (auf Aktualität prüfen)

Montag von                  8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag von                8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von                8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von            8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie
Freitag von                   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Auslegungsort

Amtsverwaltung des Amtes Altdöbern, Bau- und Ordnungsamt,
Markt 24 in
03229 Altdöbern

 

 

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

02.03.2022

 

gez. Frank Neubert

Amtsdirektor

 

Anlagen

 

Anlage 1

 

Anlage 2

 

Anlage 3