Aktuelle Offenlagen Neupetershain 3/22
Bekanntmachung der Gemeinde Neupetershain
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Charlottenhof“ der Gemeinde Neupetershain nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neupetershain hat am 16.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Charlottenhof“ in der Fassung vom September 2021 sowie die zugehörige Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Dies erfolgte vom 08.10.2021 bis zum 08.11.2021. Dieser Entwurf musste darauf hin geändert werden. Der geänderte Entwurf liegt in der Fassung vom März 2022 vor.
Zu diesem Entwurf wird eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die wesentliche Änderung gegenüber der bereits beteiligten Fassung vom September 2021 bezieht sich auf Lage und Anzahl der externen Ausgleichflächen.
Ziel des Plans ist die Schaffung von Planungsrecht für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Gewinnung von Elektrizität aus solarer Strahlung.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.
Plangebiet
Das Plangebiet betrifft eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche an der Bahnstrecke Cottbus-Dresden zwischen Neupetershain und Lindchen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Charlottenhof“ ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Charlottenhof“ der Gemeinde Neupetershain sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) i. d. F. März 2022 und die nachfolgend aufgeführten, die Änderung betreffenden wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen, allerdings nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Entwurfes, jederzeit bei der Verwaltung (Postanschrift s. „Auslegungsort“; auch per E-Mail an ) oder während der Auslegungszeiten am Auslegungsort (auch zur Niederschrift) abgegeben werden. Auf die Beschränkung der Beteiligung auf die Entwurfsänderungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Neupetershain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Auslegungsort
In der Amtsverwaltung des Amtes Altdöbern, Bau- und Ordnungsamt, Markt 24 in 03229 Altdöbern.
Auslegungszeitraum
vom 08.04.2022 bis einschließlich 29.04.2022
Auslegungszeiten
während der folgenden Zeiten:
Montag von 9–12 Uhr und 13–15:30 Uhr
Dienstag von 8:30–12 Uhr und 13–17:30 Uhr
Mittwoch von 9–12 Uhr und 13–15:30 Uhr
Donnerstag von 8:30–12 Uhr und 13–16:00 Uhr
Freitag von 9–12 Uhr
Hinweis zu Arten umweltbezogener Informationen
Ausgelegte umweltbezogene Informationen
Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden die nachfolgend aufgezählten wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen öffentlich ausgelegt.
In den o. a. ausgelegten Unterlagen sind die nachfolgenden umweltbezogenen Informationen enthalten.
Umweltbericht
Im Umweltbericht sind, der Planungsebene entsprechend, die gesetzlichen Grundlagen zusammengefasst sowie auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen die Ausgangslage hinsichtlich der einzelnen Schutzgüter beschrieben und bewertet. Ferner sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im Umweltbericht die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet.
Fachbeiträge, Gutachten und sonstige Untersuchungen mit folgenden Inhalten
LUTRA Büro für Umweltplanung: „Studie zur Bewertung der Schutzgüter sowie zum Eingriff / Ausgleich zum B-Plan ‚Solarpark Charlottenhof‘“
- Bestandserfassung und Bewertung des Zustands der Schutzgüter Mensch, Pflanzen / Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Kultur- / Sachgüter
- Ermittlung der entstehenden Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter
- Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich erheblich betroffener Schutzgüter (Boden, Landschaftsbild)
LUTRA Büro für Umweltplanung: „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B‑Plan ‚Solarpark Charlottenhof‘“
- Potenzialabschätzung vorkommender Arten
- Bestandserfassung Brutvögel und Reptilien
- Aussagen zu geschützten / bedrohten Pflanzen
Stellungnahmen mit folgenden Inhalten
Landkreis OSL
- Migrationskorridor
- Baumfällungen
- Bauzeitenregelung
- Artenschutz-Maßnahmen
- Minderungsmaßnahmen
- externe Ausgleichsflächen
- Eingriffs- / Ausgleich-Bilanz
Es liegen keine weiteren umweltbezogenen Informationen zu den von der Änderung betroffenen Bereichen vor.
https://www.amt-altdoebern.de/offenlegungen
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
14.03.2022
gez. Frank Neubert
Amtsdirektor
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