Aktuelle Offenlagen Neu-Seeland 2/25

Bekanntmachung der Gemeinde Neu-Seeland / Nowa Jazorina

 

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Solarpark Kapellenheide“ der Gemeinde Neu-Seeland/ Nowa Jazorina

 

Entwurfsbeschluss

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Neu-Seeland hat am 17.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Kapellenheide“ in der Fassung vom November 2024 beschlossen sowie die zugehörige Begründung gebilligt. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf in der Fassung vom November 2024 fand im Zeitraum vom 09.04.2025 bis zum 14.05.2025 statt. 

Aus den im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen haben sich Änderungen an den Unterlagen des Bebauungsplans ergeben, die eine erneute Beteiligung erforderlich machen.

Aufgrund dessen liegt nun ein erneuter Entwurf in der Fassung Juni 2025 vor. Zu diesem Entwurf wird die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. 

Auf die Beschränkung der Beteiligung auf die Entwurfsänderungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan soll die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich nach § 35 BauGB zum Zwecke der Energieerzeugung planungsrechtlich ermöglichen. Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: Sondergebietsflächen, Maßnahmenflächen.

 

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Kapellenheide“ liegt unmittelbar südöstlich des Ortsteils Leeskow, auf der Ostseite des Weges nach Dörrwolf. 

Zusätzlich werden auf dem Gebiet der Gemeinde Neu-Seeland, auf folgenden Flurstücken naturschutzfachlich erforderliche Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereichs (hier zur Umsetzung von Feldlerchenfenstern) umgesetzt:

Gemarkung Lubochow, Flur 1, Flurstücke 95, 97, 100, 101, 102, 103,104, 262, 265, 287, 288, 289, 290, 292, 294, 317, 330, 332

Gemarkung Leeskow, Flur 1, Flurstücke 9, 10/2, 12, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 59, 60, 64, 66, 70, 71, 73, 75, 76, 77, 327, 336, 337, 339, 341, 344, 347, 348, 350, 351, 353, 354, 357, 356, 359, 360, 439, 473, 475

Gemarkung Lindchen, Flur 1, Flurstücke 69/1, 70, 71, 72, 74, 75, 76/1, 76/2, 76/3, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 84, 85/1, 85/2, 85/3, 86, 253, 254, 255, 256, 257/1, 257/2, 258/1, 258/2, 259/1, 259/2, 260, 261/1, 261/2, 261/3, 265, 266, 267, 268, 269/1, 274, 275/1, 275/2, 275/3, 276/1, 276/2, 276/3, 278/2, 278/3, 279/2, 279/4, 279/3, 280/1, 280/2, 281, 282, 283, 284, 285, 289/6, 290, 291, 292, 293, 341, 346, 352, 368, 369 

Die Lage des Plangebietes, die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie die Lage der Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereichs ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.

 

Beteiligung über das Internet

Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung Juni 2025 sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit 

vom 11.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025

unter der nachfolgenden Adresse zu jedermanns Einsicht veröffentlicht: 

https://www.amt-altdoebern.de/offenlegungen

Der Zeitraum der Beteiligung wird entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.

 

Zusätzliche Zugangsmöglichkeit

Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:

http://bauleitplanung.brandenburg.de 

Als Zugangsmöglichkeit, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, am Sitz der zuständigen Verwaltung des Amtes Altdöbern, Marktstraße 1. 03229 Altdöbern, Fachbereich Bau während des o.a. Zeitraumes der Veröffentlichung während folgender Zeiten

Montag von8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag von  8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Weitere Angebote zur Information

Am Auslegungsort besteht während des Auslegungszeitraumes für jedermann zusätzlich Gelegenheit zur Erörterung des Planes.

 

Abgabe von Stellungnahmen

Während der o. a. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, allerdings nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und deren möglichen Auswirkungen, bei der Gemeinde abgegeben werden. Auf die Beschränkung der Beteiligung auf die Entwurfsänderungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt eine Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:

oder  

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeiten bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung, Fachbereich Bau zur Niederschrift, abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

 

Arten umweltbezogener Informationen 

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Gutachten, Fachbeitrag bzw. als sonstige Ausarbeitung (siehe Referenzliste der Quellen im Umweltbericht) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Entwurf in der Fassung November 2024 zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

 

Schutzgebiete, Schutzobjekte bzw. sonstige Schutzgegenstände

geschützte Gehölze, keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten

 

Schutzgut Lebensgemeinschaften, Pflanzen und Tiere

Ausgangslage und Bewertung: (allgemein) Tier- und Pflanzenarten und Biotope, besondere Vorbelastungen, geschützte gem. § 44 BNatSchG relevante Vogelarten: Baumpieper, Goldammer, Schafstelze, Wachtel, Feldlerche, Grauammer, Heidelerche, Neuntöter, Ortolan, Bluthänfling, Buchfink, Buntspecht, Grünspecht, Haubenmeise, Kohlmeise, Misteldrossel,

Mönchsgrasmücke, Pirol, Rotkehlchen, Tannenmeise, Star,

sonstige relevante Tierarten: Reptilien: Zauneidechse, Säugetiere: Fledermäuse, Wolf, Rastvögel

Wirkungen: Veränderung der Biotopstruktur, Prüfung der Verbotstatbestände (§ 44 BNatSchG), 

Maßnahmen: Extensivierung der Nutzung, Bauzeit außerhalb Brut- und Aufzuchtzeiten, Anlage „Lerchenfenster“ (CEF-Maßnahme), Wiederansiedlung Bodenbrüter, Sichtschutzpflanzungen (Bäume, Hecken), Schutzmaßnahmen, Vermeidung, Minderung, Ausgleichserfordernis.

 

Schutzgut Fläche

Inanspruchnahme Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches (Landwirtschaftsflächen),

 

Schutzgut Boden / Fläche

Ausgangslage und Bewertung: vorhandene Bodenverhältnisse, 

Vorbelastungen: intensive Nutzung, 

Wirkungen: zusätzliche Überbauung bzw. Versieglung, Veränderung der Bodenfunktionen, Extensivierung der Nutzung, Gefahr von Schadstoffeintrag, 

Maßnahmen: Ausgleichserfordernis, Extensivierung, Pflanzmaßnahmen

 

Schutzgut Wasser

Ausgangslage und Bewertung: Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung, 

Vorbelastungen: Grundwasserabsenkung durch den Bergbau, Schadstoffeintrag,

 

Schutzgut Klima / Luft

Ausgangslage und Bewertung: Klimaverhältnisse allgemein, 

Wirkungen: Veränderung Mikroklima, positive Klimawirkungen,

 

Schutzgut Landschaft

Ausgangslage und Bewertung: Landschaftsbildqualität, Erholungsfunktion, Vorbelastungen: Infrastruktur, 

Wirkungen: Veränderungen Landschaftsbild, Beeinträchtigung Erholungsfunktion, 

Maßnahmen: Pflanzmaßnahmen, 

 

Schutzgut Biologische Vielfalt

Ausgangslage und Bewertung: geringe Vielfalt

Wirkungen: Erhalt der geringen Vielfalt 

Maßnahmen: Pflanzmaßnahmen, Schaffung neuer Lebensräume, 

 

Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt

Ausgangslage und Bewertung: Siedlungsbezug, Zugänglichkeit der Landschaft, 

Wirkungen: Blendung, 

Maßnahmen: Schaffen von Grünflächen/Anpflanzungen,

 

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Ausgangslage und Bewertung: allgemein, Bodendenkmale,

Wirkungen: Beeinträchtigung des Bodendenkmals 

Maßnahmen: Freihaltung

 

Sonstige Umweltinformationen

Nutzung erneuerbarer Energien

Abarbeitung der Eingriffsregelung, Konflikte und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich, Alternativenprüfung, Umweltrelevante Festsetzungen, 

 

Einsichtnahme umweltbezogene Informationen zur Vorgängerfassung

Zusätzlich können folgende umweltbezogene Informationen, die bereits im Rahmen der Beteiligung zum (ersten) Entwurf in der Fassung vom November 2024 Gegenstand der öffentlichen Auslegung waren und die im vorliegenden Entwurf berücksichtigt sind, am o. a. Auslegungsort eingesehen bzw. auf Nachfrage vorgelegt werden.

Umweltbericht als Teil der Begründung

Fachbeiträge

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf in der Fassung September 2023

 

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

gez. Stefan Reiter

Amtsdirektor

 

Anlage: Übersichtskarte zur Lage des Plangebiets

            Geltungsbereich des Bebauungsplans

            Übersichtskarte zur Lage der externen Ausgleichsflächen

 Geltungsbereich des Bebauungsplans  Übersichtskarte zur Lage des Plangebiets  Übersichtskarte zur Lage der externen Ausgleichsflächen 

Weitere Anlagen:

1_NSL-SP Kapellenheide_Bgr_E II_Mai25_Stand 250429

1_NSL-SP Kapellenheide-Planz_E II_Mai25_Stand 250429-A0

2_20250521_A&E-Solarpark-Kapellenheide-2.Auslage_16.05.2025

2_20250521_ASB-Solarpark-Kapellenheide-2.Auslage_16052025

2_SP_Kapellenheide-Brutreviere--DOP_20241114

3_Kurzgutachten_Neu-Seeland_sig

4_03-umw-LK

4_06-abw-LBGR

4_13-umw-LMBV

4_14-umw-BLDAM_Abt Bodendenkmalpflege

4_28-umw-Landesbüro Naturschutzverbände

4_33.0-umw-LfU_Stelln

4_33.1-umw-LfU_Anlage Immissionsschutz