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Feilbieten von Waren

Kurzinformationen

Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.

Rechtsgrundlagen

§ 55a Gewerbeordnung (GewO)

Notwendige Unterlagen

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.

Fristen

1 Woche

Kosten

Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR