Ratenzahlung

Beschreibung

Die Ratenzahlung als häufigste Art der Schuldentilgung setzt voraus, dass die vereinbarten Raten wirklich jeden Monat in voller Höhe gezahlt werden können. Treten trotzdem Ratenzahlungsschwierigkeiten auf, ist es wichtig, sofort die Gläubiger darüber zu informieren. Auf keinen Fall sollte man eine Ratenzahlung unangekündigt unterbrechen. Mit einer Stundung kann man erreichen, dass z. B. Ratenzahlungen für eine bestimmte Zeit (meist bis zu 6 Monaten) ausgesetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Amtsdirektor / Hauptamt
Frau Schaal
Zimmer 103
Markt 24

Telefon (035434) 600 47
Telefax (035434) 600 60