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Lagerfeuer, beantragen

Kurzinformationen

Voraussetzungen

  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  • bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
  • Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
  • Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
  • Genaue Ortsangabe
  • Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
  • Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Fristen

14 Tage

Kosten

Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR)

Ansprechpartner

Bau- und Ordnungsamt
Frau Kara
Zimmer 203
Markt 24

Telefon (035434) 600 50
Telefax (035434) 600 60
Formulare
Feueranmeldung
Merkblätter
Anlage Feueranmeldung