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LMBV: Betreten und Befahren gesperrter Bereiche in der Bergbaufolgelandschaft ist verboten

30.03.2016

LMBV: Betreten und Befahren gesperrter Bereiche in der Bergbaufolgelandschaft ist verboten

Erneuter Hinweis: Sperrbereiche beachten – Nur freigegebene Wege nutzen!

 

Senftenberg. Die LMBV wiederholt aus aktuellem Anlass die Warnung vor dem Betreten und Befahren gesperrter Flächen. Dies bezieht sich auch auf bereits gesicherte aber noch nicht freigegebene Bereiche. So wurde im Bereich des ehemaligen Tagebaus Greifenhain auf gesperrten Kippenflächen wieder Spuren von Motocrossmaschinen festgestellt. Im gleichen Bereich gibt es Gefahrenstellen durch aufgegangene Rüttellöcher  (siehe Foto). Diese sind technologisch bedingt und werden geschlossen, bevor die jeweiligen Bereiche endgestaltet und freigegeben werden.

 

Die LMBV weist deshalb nochmals eindringlich darauf hin: „Beachten Sie die Sperrschilder. Beim Betreten der Sperrbereiche bringen Sie sich und andere in Gefahr! Nutzen Sie die Bergbaufolgelandschaft dort, wo sie freigegeben und sicher ist.“ Bis zum Zeitpunkt des Erreichens der öffentlichen Sicherheit sind die noch gefährdeten Bereiche durch sichtbare Verbotsschilder gekennzeichnet.