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Lärmaktionsplanung Schiene: Öffentlichkeitsbeteiligung bis Ende Juni verlängert

28.05.2015

Bitte um Bürgerbeteiligung !

 

Das Eisenbahn-Bundesamt verlängert die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung bis zum 30.6.2015. Bis dahin können sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin online beteiligen und auf diesem Weg zur Lärmaktionsplanung beitragen.

 

Die Beteiligungsplattform kann über folgenden Link erreicht werden:

 

Eisenbahn-Bundesamt: Lärmaktionsplanung

 

Hintergrund:

Gemäß  § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig.

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll.
Mit Hilfe der Lärmaktionsplanung sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung einfließen.