Aktuelle Offenlagen Neu-Seeland 2/24
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Neu-Seeland
Aufstellungsbeschluss sowie Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Solarpark Bahnsdorf“ i. d. F. Vorentwurf Januar 2024 gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu-Seeland hat auf ihrer Sitzung am 19.04.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Bahnsdorf“ beschlossen. Das Plangebiet soll künftig der Erzeugung elektrischer Energie aus solarer Strahlungsenergie dienen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage Bahnsdorf an der Gemarkungsgrenze zu Allmosen. Es erstreckt sich in etwa entlang der Linie zwischen den Wohnhäusern Ausbau 5 und Zollhausstraße 1. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung i. d. F. Januar 2024 liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf jederzeit bei der Verwaltung (Postanschrift s. „Auslegungsort“; auch per E-Mail an ) oder während der Auslegungszeiten am Auslegungsort (auch zur Niederschrift) abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Neu-Seeland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Auslegungsort
In der Amtsverwaltung des Amtes Altdöbern, Bau- und Ordnungsamt, Markt 24 in 03229 Altdöbern.
Auslegungszeitraum
vom 08.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024
Auslegungszeiten
Montag von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Dienstag von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Donnerstag von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Freitag von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Bereitstellung im Internet
Ergänzend werden Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, während der Auslegungsfrist zusätzlich unter der nachfolgenden Internetadresse des Amtes Altdöbern bereitgestellt:
https://www.amt-altdoebern.de/m/offenlegungen
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
15.01.2024
gez. Frank Neubert
Amtsdirektor
Anlagen:
Übersichtskarte Lage des Plangebietes
23K5658-PV-BG-Neu-Seeland-R00-LBE_AST-2023
NSL-BP SP_Bahnsdorf-VE-Jan24-BEGR
NSL-BP SP_Bahnsdorf-VE-Jan24-PLNZ