Aktuelle Offenlagen Neu-Seeland 2/25
Bekanntmachung der Gemeinde Neu-Seeland / Nowa Jazorina
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Solarpark Kapellenheide“ der Gemeinde Neu-Seeland/ Nowa Jazorina
Entwurfsbeschluss
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Neu-Seeland hat am 17.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Kapellenheide“ in der Fassung vom November 2024 beschlossen sowie die zugehörige Begründung gebilligt. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf in der Fassung vom November 2024 fand im Zeitraum vom 09.04.2025 bis zum 14.05.2025 statt.
Aus den im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen haben sich Änderungen an den Unterlagen des Bebauungsplans ergeben, die eine erneute Beteiligung erforderlich machen.
Aufgrund dessen liegt nun ein erneuter Entwurf in der Fassung Juni 2025 vor. Zu diesem Entwurf wird die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Auf die Beschränkung der Beteiligung auf die Entwurfsänderungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan soll die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich nach § 35 BauGB zum Zwecke der Energieerzeugung planungsrechtlich ermöglichen. Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: Sondergebietsflächen, Maßnahmenflächen.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Kapellenheide“ liegt unmittelbar südöstlich des Ortsteils Leeskow, auf der Ostseite des Weges nach Dörrwolf.
Zusätzlich werden auf dem Gebiet der Gemeinde Neu-Seeland, auf folgenden Flurstücken naturschutzfachlich erforderliche Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereichs (hier zur Umsetzung von Feldlerchenfenstern) umgesetzt:
Gemarkung Lubochow, Flur 1, Flurstücke 95, 97, 100, 101, 102, 103,104, 262, 265, 287, 288, 289, 290, 292, 294, 317, 330, 332
Gemarkung Leeskow, Flur 1, Flurstücke 9, 10/2, 12, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 59, 60, 64, 66, 70, 71, 73, 75, 76, 77, 327, 336, 337, 339, 341, 344, 347, 348, 350, 351, 353, 354, 357, 356, 359, 360, 439, 473, 475
Gemarkung Lindchen, Flur 1, Flurstücke 69/1, 70, 71, 72, 74, 75, 76/1, 76/2, 76/3, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 84, 85/1, 85/2, 85/3, 86, 253, 254, 255, 256, 257/1, 257/2, 258/1, 258/2, 259/1, 259/2, 260, 261/1, 261/2, 261/3, 265, 266, 267, 268, 269/1, 274, 275/1, 275/2, 275/3, 276/1, 276/2, 276/3, 278/2, 278/3, 279/2, 279/4, 279/3, 280/1, 280/2, 281, 282, 283, 284, 285, 289/6, 290, 291, 292, 293, 341, 346, 352, 368, 369
Die Lage des Plangebietes, die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie die Lage der Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereichs ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Beteiligung über das Internet
Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung Juni 2025 sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit
vom 11.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025
unter der nachfolgenden Adresse zu jedermanns Einsicht veröffentlicht:
https://www.amt-altdoebern.de/m/offenlegungen
Der Zeitraum der Beteiligung wird entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
Zusätzliche Zugangsmöglichkeit
Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Als Zugangsmöglichkeit, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, am Sitz der zuständigen Verwaltung des Amtes Altdöbern, Marktstraße 1. 03229 Altdöbern, Fachbereich Bau während des o.a. Zeitraumes der Veröffentlichung während folgender Zeiten
| Montag von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag von | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Weitere Angebote zur Information
Am Auslegungsort besteht während des Auslegungszeitraumes für jedermann zusätzlich Gelegenheit zur Erörterung des Planes.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der o. a. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, allerdings nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und deren möglichen Auswirkungen, bei der Gemeinde abgegeben werden. Auf die Beschränkung der Beteiligung auf die Entwurfsänderungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt eine Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:
oder
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeiten bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung, Fachbereich Bau zur Niederschrift, abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Arten umweltbezogener Informationen
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Gutachten, Fachbeitrag bzw. als sonstige Ausarbeitung (siehe Referenzliste der Quellen im Umweltbericht) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Entwurf in der Fassung November 2024 zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Schutzgebiete, Schutzobjekte bzw. sonstige Schutzgegenstände
geschützte Gehölze, keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten
Schutzgut Lebensgemeinschaften, Pflanzen und Tiere
Ausgangslage und Bewertung: (allgemein) Tier- und Pflanzenarten und Biotope, besondere Vorbelastungen, geschützte gem. § 44 BNatSchG relevante Vogelarten: Baumpieper, Goldammer, Schafstelze, Wachtel, Feldlerche, Grauammer, Heidelerche, Neuntöter, Ortolan, Bluthänfling, Buchfink, Buntspecht, Grünspecht, Haubenmeise, Kohlmeise, Misteldrossel,
Mönchsgrasmücke, Pirol, Rotkehlchen, Tannenmeise, Star,
sonstige relevante Tierarten: Reptilien: Zauneidechse, Säugetiere: Fledermäuse, Wolf, Rastvögel
Wirkungen: Veränderung der Biotopstruktur, Prüfung der Verbotstatbestände (§ 44 BNatSchG),
Maßnahmen: Extensivierung der Nutzung, Bauzeit außerhalb Brut- und Aufzuchtzeiten, Anlage „Lerchenfenster“ (CEF-Maßnahme), Wiederansiedlung Bodenbrüter, Sichtschutzpflanzungen (Bäume, Hecken), Schutzmaßnahmen, Vermeidung, Minderung, Ausgleichserfordernis.
Schutzgut Fläche
Inanspruchnahme Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches (Landwirtschaftsflächen),
Schutzgut Boden / Fläche
Ausgangslage und Bewertung: vorhandene Bodenverhältnisse,
Vorbelastungen: intensive Nutzung,
Wirkungen: zusätzliche Überbauung bzw. Versieglung, Veränderung der Bodenfunktionen, Extensivierung der Nutzung, Gefahr von Schadstoffeintrag,
Maßnahmen: Ausgleichserfordernis, Extensivierung, Pflanzmaßnahmen
Schutzgut Wasser
Ausgangslage und Bewertung: Grundwasserverhältnisse, Grundwasserneubildung,
Vorbelastungen: Grundwasserabsenkung durch den Bergbau, Schadstoffeintrag,
Schutzgut Klima / Luft
Ausgangslage und Bewertung: Klimaverhältnisse allgemein,
Wirkungen: Veränderung Mikroklima, positive Klimawirkungen,
Schutzgut Landschaft
Ausgangslage und Bewertung: Landschaftsbildqualität, Erholungsfunktion, Vorbelastungen: Infrastruktur,
Wirkungen: Veränderungen Landschaftsbild, Beeinträchtigung Erholungsfunktion,
Maßnahmen: Pflanzmaßnahmen,
Schutzgut Biologische Vielfalt
Ausgangslage und Bewertung: geringe Vielfalt
Wirkungen: Erhalt der geringen Vielfalt
Maßnahmen: Pflanzmaßnahmen, Schaffung neuer Lebensräume,
Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Ausgangslage und Bewertung: Siedlungsbezug, Zugänglichkeit der Landschaft,
Wirkungen: Blendung,
Maßnahmen: Schaffen von Grünflächen/Anpflanzungen,
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Ausgangslage und Bewertung: allgemein, Bodendenkmale,
Wirkungen: Beeinträchtigung des Bodendenkmals
Maßnahmen: Freihaltung
Sonstige Umweltinformationen
Nutzung erneuerbarer Energien
Abarbeitung der Eingriffsregelung, Konflikte und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich, Alternativenprüfung, Umweltrelevante Festsetzungen,
Einsichtnahme umweltbezogene Informationen zur Vorgängerfassung
Zusätzlich können folgende umweltbezogene Informationen, die bereits im Rahmen der Beteiligung zum (ersten) Entwurf in der Fassung vom November 2024 Gegenstand der öffentlichen Auslegung waren und die im vorliegenden Entwurf berücksichtigt sind, am o. a. Auslegungsort eingesehen bzw. auf Nachfrage vorgelegt werden.
Umweltbericht als Teil der Begründung
Fachbeiträge
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf in der Fassung September 2023
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
gez. Stefan Reiter
Amtsdirektor
Anlage: Übersichtskarte zur Lage des Plangebiets
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Übersichtskarte zur Lage der externen Ausgleichsflächen
Weitere Anlagen:
1_NSL-SP Kapellenheide_Bgr_E II_Mai25_Stand 250429
1_NSL-SP Kapellenheide-Planz_E II_Mai25_Stand 250429-A0
2_20250521_A&E-Solarpark-Kapellenheide-2.Auslage_16.05.2025
2_20250521_ASB-Solarpark-Kapellenheide-2.Auslage_16052025
2_SP_Kapellenheide-Brutreviere--DOP_20241114
3_Kurzgutachten_Neu-Seeland_sig
4_14-umw-BLDAM_Abt Bodendenkmalpflege
4_28-umw-Landesbüro Naturschutzverbände
4_33.1-umw-LfU_Anlage Immissionsschutz