- GEWALT -Hilfe für Frauen und ihre Kinder-
- Spendenaufruf: Winterschutz für die Skulpturen im Schlosspark Altdöbern
- Förderprogramm für Projekte zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
- Warnung vor Gefahren durch herabfallende Äste
- Praxisräume im Ärztehaus Altdöbern zu vermieten!
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- Förderprogramm für Projekte zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
- Warnung vor Gefahren durch herabfallende Äste
- Praxisräume im Ärztehaus Altdöbern zu vermieten!
Genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit
Kurzinformationen
Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Man unterscheidet hier zwischen
Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
- Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO)
- Schaustellung von Personen (§ 33 a GewO)
- Betrieb einer Spielhalle (§ 33 i GewO)
- Betrieb einer Gaststätte (§ 2,9,11,12 Gaststättengesetz-GastG)
und
nur personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
- Pfandleiher (§ 34 GewO)
- Bewacher (§ 34 a GewO)
- Versteigerer (§ 34 b GewO)
- Makler, Bauträger, Baubetreuer (§ 34 c GewO)
Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
- Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Brandenburg (Spielbankgesetz- SpielbG)
- Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 der Gewerbeordnung (Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen - UnbBeschErtV)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 3. Nov. 2008











