- Praxisräume im Ärztehaus Altdöbern zu vermieten!
- Zu Hause pflegen, aber nicht allein
- Unser Schulgarten braucht HILFE…
- Fünf Seen und ein Moment, der bleibt – Dankeschön!
- Rohkunstbau-Führungen
- Bekanntmachung Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- Praxisräume im Ärztehaus Altdöbern zu vermieten!
- Zu Hause pflegen, aber nicht allein
- Unser Schulgarten braucht HILFE…
- Fünf Seen und ein Moment, der bleibt – Dankeschön!
- Rohkunstbau-Führungen
- Bekanntmachung Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Bauamt
Gewerbeuntersagung
Kurzinformationen
Gewerbeuntersagung erfolgt durch die zuständige Behörde, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Unzuverlässigkeit liegt z.B. bei einschlägigen strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. Unterschlagung) vor. Die Gewerbeuntersagung ist immer personenbezogen. Vgl. § 35 Gewerbeordnung.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
(035434) 600 54
(035434) 600 63











