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Bau- und Ordnungsamt

Reiseausweis als Passersatz


Kurzinformationen

Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.

Für nachfolgend aufgeführte Reiseziele sind Sie auch dann ausreichend ausgewiesen, wenn Ihr Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis!) nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist:

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien.


Fristen

Der Reiseausweis als Passersatz gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens für 3 Monate.


Gebühren

Für die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz wird für deutsche Staatsbürger eine Gebühr von 8 € erhoben.


Ansprechpartner

Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 60