Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
KALENDER
 

Nächste Veranstaltungen:

09.11.2024 - Uhr

 

10.11.2024 - Uhr

 

10.11.2024 - Uhr

 
 
 
PARTNER
 
Europäischer Parkverbund Lausitz
TV LSL
Zweckverband-LSLB
LK-OSL
Naturpark Niederlausitzer Landrücken

 

 
 
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bauamt

steuerliche Lebensbescheinigung


Kurzinformationen

Eine Steuerliche Lebensbescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Eheschließung, Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.


Beschreibung

Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen. Die steuerliche Lebensbescheinigung ist vom Tag der Ausstellung rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres bzw. mit der Geburt des Kindes 3 Jahre gültig.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Scheidungsurteil oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) oder Scheidungsurteil (in Kopie) oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld
  • frankierter Rückumschlag

Gebühren

keine



Ansprechpartner

Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 63