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Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz

Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Verreisen mit Hund und Katze


Kurzinformationen

 

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Restriktionen: Tiere, die künftig nicht mehr den Anforderungen entsprechen, müssen auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für die Dauer von mindestens 4 Monaten kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Bei Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig! Die Kosten für die Quarantäne, Kennzeichnung, Impfung, Titerbestimmung sind vom Reisenden zu tragen.

 

Verreisen innerhalb der Europäischen Union

 

  • Aus Deutschland bzw. aus Mitgliedsstaaten stammende Tiere benötigen einen Heimtierausweis, in   dem die eindeutige Kennzeichnung des Tieres durch gut lesbare Tätowierung oder  ab dem 03.Juli 2011 nur noch durch den Mikrochip nachgewiesen wird. ( der Chip-Aufkleber im Heimtierausweis  sollte mit dem Stempel des behandelnden Tierarztes versehen sein)
  • Die Erstimpfung gegen Tollwut muss mindestens 30 Tage alt sein(das Impfdatum und die Gültigkeitsdauer der  Impfung ist im Heimtierausweis zu dokumentieren)
  • Zu beachten: in einigen Ländern herrschen Maulkorb-und Leinenzwang für alle Hunderassen
  • Z.T. wird eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung gefordert
  • Z.T. wird eine gültige Bandwurmbehandlung verlangt
  • Haltern von Kampfhunden wird empfohlen sich mit den jeweiligen Botschaften in Verbindung zu setzen.

 

Verreisen außerhalb der Europäischen Union

 

  • Es gelten die selben Bedingungen  wie innerhalb der Europäischen Union
  • Zu beachten ist: vor Abreise in das Drittland ist sicher zu stellen, das bei der Wiedereinreise in die EU eine gültige Tollwutimpfung(mind.30Tage)im Heimtierausweis eingetragen ist.
  • Bei der Reise in Beitrittskandidaten der EU (Türkei, Serbien/Montenegro) muss noch eine Blutuntersuchung durchgeführt werden (frühstens 30Tagen nach der Tollwutimpfung und 3 Monate vor der Wiedereinreisein die EU, Untersuchung nur in von der Europäischen Kommission zugelassenen Laboren ), daher sollte eine Vorbereitungszeit von einem halben Jahr eingeplant  werden.

 


Ansprechpartner

Frau DVM Herold
Telefon (03573) 870-4433