Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
KALENDER
 

Nächste Veranstaltungen:

22.04.2024 - Uhr

 

30.04.2024 - Uhr

 

04.05.2024 - Uhr

 
 
 
PARTNER
 
Europäischer Parkverbund Lausitz
TV LSL
Zweckverband-LSLB
LK-OSL
Naturpark Niederlausitzer Landrücken

 

 
 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bau- und Ordnungsamt

Gewerbeuntersagung


Kurzinformationen

Gewerbeuntersagung erfolgt durch die zuständige Behörde, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Unzuverlässigkeit liegt z.B. bei einschlägigen strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. Unterschlagung) vor. Die Gewerbeuntersagung ist immer personenbezogen. Vgl. § 35 Gewerbeordnung.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
Telefon (035434) 600 54
Telefax (035434) 600 60