- Praxisräume im Ärztehaus Altdöbern zu vermieten!
- Zu Hause pflegen, aber nicht allein
- Unser Schulgarten braucht HILFE…
- Fünf Seen und ein Moment, der bleibt – Dankeschön!
- Rohkunstbau-Führungen
- Bekanntmachung Landkreis Oberspreewald-Lausitz
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Amtsdirektor / Hauptamt
Vollstreckung
Kurzinformationen
Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.
Beschreibung
Vollstreckbarkeit ist gegeben,
- wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
- über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde
- die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder
- wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.
Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Schaal
Zimmer 103
Markt 24
(035434) 600 47
(035434) 600 60











