- GEWALT -Hilfe für Frauen und ihre Kinder-
- Spendenaufruf: Winterschutz für die Skulpturen im Schlosspark Altdöbern
- Förderprogramm für Projekte zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
- Warnung vor Gefahren durch herabfallende Äste
- Praxisräume im Ärztehaus Altdöbern zu vermieten!
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Bauamt
Hauptwohnung, abmelden
Kurzinformationen
Es besteht keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, sondern nur eine Anmeldepflicht bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde. Bei Verzug in das Ausland oder bei der Aufgabe von Wohnungen innerhalb des Bundesgebietes ohne Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Beschreibung
Die Abmeldung kann durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen. Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich vorgenommen werden. Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Meldegesetz und Melderechtsrahmengesetz
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein.
- Personalausweis oder Reisepass bei Vorsprache.
Fristen
2 Wochen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Blum
Raum 103
Marktstraße 1
(035434) 600 54
(035434) 600 63











